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   VG Stuttgart, 26.06.2007 - A 6 K 92/07   

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https://dejure.org/2007,23719
VG Stuttgart, 26.06.2007 - A 6 K 92/07 (https://dejure.org/2007,23719)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.06.2007 - A 6 K 92/07 (https://dejure.org/2007,23719)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - A 6 K 92/07 (https://dejure.org/2007,23719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irakische Frau als Opfer der klassischen Blutrache bei Begehen der als Grundlage der Blutrache in Betracht kommenden Tat durch einen Mann; Abschiebungsverbote bei Befürchtung der politischen Verfogung im Heimatstaat

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Irak, Racheakte, Blutrache, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, ernsthafter Schaden, bewaffneter Konflikt, allgemeine Gefahr, Erlasslage, Abschiebungsstopp

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.09.2005 - 1 B 13.05

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Feststellung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2007 - A 6 K 92/07
    Das gilt allerdings nicht, wenn aus anderweitigen, nicht unter § 60 Abs. 2, 3, 5 und Absatz 7 Satz 1 AufenthG oder § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG fallenden Gründen ein gleichwertiger Abschiebungsschutz besteht (siehe zur Definition der Gleichwertigkeit BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 a.a.O.; Beschluss vom 17.09.2005 -1 B 13.05 (PKH 7.05); siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.09.2004 a.a.O.).

    Die hiervon gleichfalls erfasste Klägerin steht im rechtlichen Ergebnis nicht schlechter als sie im Falle der Gewährung von Abschiebungsschutz durch einen Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG stünde ( inzwischen ständige Rechtsprechung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.09.2004 a.a.O. mit weiterer Begründung; BVerwG, Beschluss vom 17.09.2005 - 1 B 13.05 (1 PKH 7.05) und BVerwG, Beschluss vom 23.08.2006 - 1 B 60/06 (1 C 21/06)).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2007 - A 6 K 92/07
    Vielmehr soll für die ganze Gruppe der möglicherweise Betroffenen einheitlich durch eine politische Leitentscheidung der obersten Landesbehörde, gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, entschieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, 327; Urteil vom 27.04.1998, NVwZ 1998, 973).

    Das ist dann der Fall, wenn die Gefahrenlage, der der Ausländer ausgesetzt ist, landesweit so beschaffen ist, dass der von einer Abschiebung Betroffene gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert oder der extremen Gefahr ausgesetzt wäre, mangels ausreichender Existenzmöglichkeit an Hunger oder Krankheit zu sterben (ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Urteil vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - A 2 S 1122/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2007 - A 6 K 92/07
    Sie muss nach der Überzeugung des Gerichts gegenwärtig und auf absehbare Zeit in ihrem Heimatland weder im Hinblick auf ihre kurdische Volkszugehörigkeit noch aus sonstigen Gründen asylerhebliche unmittelbare oder mittelbare staatliche Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit fürchten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.08.2004 - 1 C 22.03 -, NVwZ 2005, 89 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.05.2006 - A 2 S 1122/05 -, Vensa).

    28 Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteile vom 04.05.2006 a.a.O. und vom 16.09.2004 a.a.O.), der das Gericht folgt, besteht im Falle der Klägerin aber ein gleichwertiger Abschiebungsschutz auf der Grundlage der baden-württembergischen Erlasslage, der die Feststellung eines Abschiebungsverbots in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG ausschließt.

  • BVerwG, 17.09.2005 - 1 PKH 7.05

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Feststellung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2007 - A 6 K 92/07
    Die hiervon gleichfalls erfasste Klägerin steht im rechtlichen Ergebnis nicht schlechter als sie im Falle der Gewährung von Abschiebungsschutz durch einen Erlass nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG stünde ( inzwischen ständige Rechtsprechung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.09.2004 a.a.O. mit weiterer Begründung; BVerwG, Beschluss vom 17.09.2005 - 1 B 13.05 (1 PKH 7.05) und BVerwG, Beschluss vom 23.08.2006 - 1 B 60/06 (1 C 21/06)).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2007 - A 6 K 92/07
    Sie muss nach der Überzeugung des Gerichts gegenwärtig und auf absehbare Zeit in ihrem Heimatland weder im Hinblick auf ihre kurdische Volkszugehörigkeit noch aus sonstigen Gründen asylerhebliche unmittelbare oder mittelbare staatliche Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit fürchten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.08.2004 - 1 C 22.03 -, NVwZ 2005, 89 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.05.2006 - A 2 S 1122/05 -, Vensa).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.06.2007 - A 6 K 92/07
    Individuelle Gefährdungen der Klägerin, die sich aus allgemeinen Gefahren im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ergeben, können auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in ihrer Person oder in ihren Lebensverhältnissen begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, Urteil vom 08.12.1998, BVerwGE 108, 77).
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